Bericht des Nationalen Diskriminierungs- und Rassismusmonitors mit dem Schwerpunkt Gesundheit
Das DeZIM brachte im November 2023 den Nationalen Diskriminierungsmonitor (NaDiRa) heraus. Unter dem Titel „Rassismus und seine Symptome“ zeigt der Monitor auf: Für den Bereich der gesundheitlichen Versorgung werden von Befragten signifikant häufig Diskriminierungs- und/oder Rassismuserfahrungen angegeben – und zwar nicht nur von den potenziell von Rassismus Betroffenen.
Von Juni bis November 2022 untersuchten Wissenschaftler*innen des DeZIM-Instituts die Diskriminierungserfahrungen von Menschen in Deutschland. Bei der umfangreichen und repräsentativen Befragung nahmen mehr als 21.000 Personen in Deutschland teil. Der diesjährige Schwerpunkt Gesundheit konzentriert sich unter anderem auf den Zugang zu Gesundheitsdienstleistungen, Diskriminierungs- und Rassismuserfahrungen bei der Nutzung von Gesundheitsdienstleistungen sowie deren Auswirkungen auf die Gesundheitsversorgung.
„Es mangelt an Exerpertise, rassistische Motive feststellen zu können“
19.12.2022: Das Deutsche Institut für Menschenrechte stellt fest: In Deutschland werden rassistische Straftaten nicht konsequent geahndet. Woran liegt das? Wie kann die Auseinandersetzung mit Rassismus in der Strafjustiz und in Ermittlungsbehörden gefördert werden und wie erhalten Rassismusbetroffene diskriminierungsfreien Zugang zum Recht? Das Institut beklagt institutionellen Rassismus.
UN-Resolution gegen strukturelle Diskriminierung: Deutschland und andere westliche Staaten stimmen mit Nein
Aus der 51. Tagung des UN Menschenrechtsrates 12. September bis 7. Oktober 2022:
Hitzige Diskussionen und erkennbare Polarisierung zwischen afrikanischen und westlichen Staaten gab es zu der von Côte d’Ivoire und weiteren afrikanischen Staaten eingebrachten Resolution “From rhetoric to reality: a global call for concrete action against racism, racial discrimination, xenophobia and related intolerance”. Dabei bringt der Titel das Problem auf den Punkt – rhetorisch wird Rassismus von allen verurteilt, in der Realität wird Verantwortlichkeit allzu schnell negiert oder auf andere verwiesen. Konkret geht es in der Resolution auch um die Diskriminierung und unverhältnismäßige Gewalt gegen Migrierende afrikanischen Ursprungs im Grenzschutz und Migrationsmanagement. Von den Staaten wird Abhilfe gefordert, u.a. durch die Beseitigung von strukturellem Rassismus. Dieses Thema hatte schon Michelle Bachelet mehrfach deutlich im MRR vorgebracht und dabei auch explizit die EU adressiert. Spätestens seit der unverhohlenen Ungleichbehandlung von ukrainischen und Schwarzen Geflüchteten an EU Außengrenzen dürfte klar sein, wie berechtigt das Anliegen ist.
Die USA verlangten schließlich die Abstimmung der Resolution. Es gab 32 Ja, 9 Nein, 6 Enthaltungen. Während Finnland und Luxemburg sich zu einer Enthaltung durchringen konnten, stimmten alle Staaten der Westlichen Gruppe mit Nein, wie schon im Jahr zuvor. UK, USA und die Niederlande begründeten dies mit Verweisen auf die Durban Erklärung in der Resolution. Dieses beschämende Abstimmungsverhalten, das sich ihrer Menschenrechtspolitik rühmender Staaten unwürdig ist, hätte mindestens ebenso viel öffentliche Berichterstattung verdient wie die eingangs genannten Ereignisse. Für die dringend notwendigen Bündnisse über regionale Gruppen hinweg war dies alles andere als dienlich. (Quelle: Forum Menschenrechte)
ECRI-Bericht März 2020: Deutschland muss mehr gegen Rassismus tun
Die Europäische Kommission gegen Rassismus und Intoleranz (ECRI) verlangt von Deutschland, rassistische Diskriminierung systematischer zu bekämpfen. ECRI, ein Gremium des Europarats, hat in ihrem sechsten Berichtszyklus die Lage in Deutschland zu den Themen Rassismus, Antisemitismus, LSBTI-Feindlichkeit und Intoleranz untersucht. Der Bericht liegt seit 17. März 2020 vor.
Von den 15 konkreten Empfehlungen des Berichts hebt ECRI zwei als besonders dringlich hervor. Ihre Umsetzung soll bereits nach zwei Jahren überprüft werden. Das betrifft zum einen den Aufbau eines „stimmigen Systems von Organisationen“ zur Unterstützung von Opfern von Diskriminierung durch die Einrichtung unabhängiger Antidiskriminierungsstellen in allen 16 Ländern. Zum anderen wird gefordert, eine Studie über Racial Profiling durch die Polizei in Bund und Ländern in Auftrag zu geben, um diese Praxis zu beenden und zukünftig zu verhindern. ECRI konstatiert „starke Indizien für das Vorhandensein von ausgeprägtem Racial Profiling“ in der Arbeit der Polizeibehörden.
Die Kommission bereiste die Bundesrepublik 2019 und führte Gespräche mit Vertreter*innen der Zivilgesellschaft, von Bund und Ländern sowie unabhängigen Fachinstitutionen. Der Bericht und die Empfehlungen berücksichtigen Entwicklungen bis zum Juni 2019.
Der ECRI-Bericht zu Deutschland ist – auch auf Englisch und Französisch – zu finden unter: https://www.coe.int/en/web/european-commission-against-racism-and-intolerance.
Download von dieser Seite: DEU-CBC-VI-2020-002-DEU-color version
Schattenbericht »Berliner Zustände 2018«
Der Schattenbericht »Berliner Zustände 2018« dokumentiert rassistische, antisemitische und rechte Gewalt in Berlin. Der jährliche Schattenbericht vom antifaschistischen pressearchiv und bildungszentrum berlin e.V. (apabiz) und der Mobilen Beratung gegen Rechtsextremismus Berlin (MBR) bietet eine Ergänzung und Alternative zu staatlichen Perspektiven auf Rechtsextremismus, Rassismus und Antisemitismus in Berlin. In verschiedenen Beiträgen kommentieren zivilgesellschaftliche Initiativen und Projekte wesentliche gesellschaftliche lokale Entwicklungen.
Download: https://www.apabiz.de/2019/berliner-zustaende-2018-erschienen/
Die Schlussbemerkungen vom UN Sozialausschuss CESCR zu Migration und Flucht
Der UN-Sozialausschuss, also das Committee on Economic, Social and Cultural Rights (CESCR), hat im November 2018 seine Schlussbemerkungen zum deutschen Staatenbericht vorgelegt. Darunter sind auch einige Empfehlungen zur Situation von Menschen in Migration und Flucht. Der Sozialasusschuss ist das Vertragsorgan zum Sozialpakt, dem Übereinkommen der Vereinten Nationen über die wirtschaftlichen, sozialen und kulturellen Rechte, das Deutschland ratifiziert 1976 hat.
Download: Abschließende Bemerkungen des UN Sozialausschusses 2018 zu Migration und Flucht
Download: Arbeitsübersetzung Concluding Observations BMAS
Nationaler Aktionsplan (NAP) gegen Rassismus der Bundesregierung 14. Juni 2017
Kern des NAP sind Positionen und Maßnahmen in folgenden Handlungsfeldern:
Menschenrechtspolitik; Schutz vor Diskriminierung und Ahndung von Straftaten; Bildung und politische Bildung; Gesellschaftliches und politisches Engagement für Demokratie und Gleichwertigkeit; Diversität im Arbeitsleben, Aus- und Fortbildung sowie Stärkung interkultureller und sozialer Kompetenz im Beruf; Rassismus und Hass im Internet sowie Forschung. Homosexuellen- und Transfeindlichkeit werden ebenfals thematisiert – nicht als eigenständige Kategorie, sondern unter „Rassismus“ subsumiert.
Perspektiven der Zivilgesellschaft sind Bestandteil – wenn auch nur als Anlage. Auf 50 Seiten haben Fachleute einen unabhängigen zivilgesellschaftlichen Beitrag erstellt. Er entstand in verschiedenen Konsultations- und Abstimmungsprozessen im Rahmen des Netzes gegen Rassismus und eines Netzwerks von LSBTIQ*-Organisationen, das seit Ende 2015 durch den Lesben- und Schwulenverband (LSVD), der Bundesvereinigung Trans* (BVT*) und das Jugendnetzwerk Lambda koordiniert wurde. Das Forum Menschenrechte unterstützt diesen Beitrag.
Ein „politisches Projekt“: Der NAP, so die Bundesregierung, „ist nicht als statisches Programm zu verstehen, sondern – im Rahmen der föderalen Zuständigkeit – eine Rahmensetzung seitens der Bundesregierung, offengehalten für weitere Diskurse im Sinne eines politischen Projekts.“ Im Koalitionsvertrag von 2017 ist er allerdings nur indirekt verankert.
Bestellung als Druckexemplar kostenlos unter publikationen@bundesregierung.de. Artikelnummer BMI17008 angeben, dann geht es schnell. Download des NAP vom BMI mit zivilgesellschaftlichem Beitrag ab Seite 184.
Der NAP liegt auch auf Englisch vor – siehe auf dieser Webseite unter „English“. Die Bundesregierung will ihn damit den UN und dem Europarat zugänglich zu machen.
Aktuelle Literaturhinweise
Download: Aktuelle Literaturhinweise der Dozent*innen aus einer Workshopreihe der Diakonie17-12-20_Literaturliste
Download: Aktuelle Hinweise auf Blogs und Videos von Dozent*innen aus einer Workshopreihe der Diakonie17-12-21_BlogsUndVideolinks
Rassistische Wahlplakate müssen abgehängt werden
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat im September 2017 eine Stellungnahme zu rassistischen Wahlplakaten erstellt. Anlass waren Plakatierungen der NPD.
Download; Stellungnahme_DIMR_Rassistische_Wahlplakate_NPD_Grenzen_Meinungsfreiheit
UN-Visite zu Menschen afrikanischer Abstammung im Februar 2017
Die UN-Arbeitsgruppe zum Thema Menschen afrikanischer Abstammung führt vom 20.-27. Februar 2017 eine Visite in Deutschland durch. Wer dazu mit der Working Group Kontakt aufnehmen will, nutze bitte die u.a. Daten.
Working Group of Experts on People of African Descent visits Germany 20 February-27 February, 2017
Members of the Working Group:
Ricardo A. Sunga III, (Chairperson, Philippines)
Ms. Mireille Fanon-Mendes France (France)
Mr. Sabelo Gumedze (South Africa)
Mr. Michal Balcerzak (Poland)
Mr. Ahmed Reid (Jamaica)
Contact: Office of the United Nations High Commissioner for Human Rights (OHCHR) Palais Des Nations 1211 Geneva 10, Switzerland, TEL: +41 22 917 9000, Email: africandescent@ohchr.org
DIMR Menschenrechtsbericht 2016 mit Schwerpunkt Geflüchtete
Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat einen Bericht an den Bundestag erstellt, erstmalig, 160 Seiten stark. Ein Schwerpunktthema ist die Aufnahme und Menschenrechte Geflüchteter. Das Institut erfüllt damit einen gesetzlichen Auftrag.
Eine Bewertung des umfassenden Werkes fällt schwer – nach erster Durchsicht ist die Darstellung eher etwas deskriptiv. Es gibt aber auch viele Empfehlungen und Anregungen wenn auch oft vage formuliert. Rassistische Diskriminierung wird angesprochen, aber nicht so prononciert, wie das Institut es sonst schon tat. Was der Bundestag und seine Mitglieder damit konkret anfangen können sollen, muss sich zeigen. Nach einem schnellen Überfliegen ist keine allgemeine Richtungsangabe, wohin der Gesetzgeber gehen sollte, deutlich (zum Beispiel ob es richtig ist, die Gesetzgebung so stark an rechtspopulistischen Gesichtspunkten auszurichten wie es derzeit geschieht). Als Überblick und Referenzdokument ist der Bericht aber wertvoll. Auf Seite 46 ff ist zum Beispiel eine Tabelle über die positiven und negativen Rechtsänderungen für Asylsuchende und Geflüchtete ab 2015.
Der Bundestag „soll“ sich laut Gesetz damit befassen. Also könnten Zivilgesellschaftliche den Bericht nutzen, den Fraktionen Einschätzungen zukommen zu lassen.
Der Bericht, eine Kurzfassung und Übersetzungen können hier runtergeladen werden: https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/menschenrechtsbericht/.
12. Oktober 2016: Evaluierung der „menschlichen Dimension“ zum deutschen OSZE-Vorsitz. Studie des DIMR zum Rassismus in Deutschland
Das Deutsche Institut für Menschenrechte DIMR hat gestern in einem Fachgespräch die Ergebnisse der Evaluierung zum deutschen OSZE-Vorsitz 2016 vorgestellt. An der Veranstaltung haben Vertreterinnen und Vertreter des Instituts, verschiedener Ressorts der Bundesregierung, der Zivilgesellschaft sowie der OSZE teilgenommen. Folgende Dokumente liegen in Deutsch und Englisch vor:
- Evaluierungsbericht des DIMR
- Zusammenfassung der Kommentare zivilgesellschaftlicher Gruppen und Organisationen
- Kommentierende Stellungnahme der zuständigen Ressorts
Zum Download der Dokumente vom DIMR.
Die Auseinandersetzung entzündete sich an den Themen Racial Profiling, Aufarbeitung des NSU-Komplexes, Verfolgung rassistisch motivierter Straftaten und ihre Dokumentation über die gesamte Ermittlungskette bis hin zur Urteilsfindung sowie zur institutionellen rassistischen Diskriminierung.
Download Kommentar des Forums Menschenrechte: osze Kommentierung FMR AG Rassismus
Download Kommentar von amnesty international Deutschland: Kommentar Amnesty International zum OSZE-Vorsitz 2016_Kapitel Toleranz und Nichtdiskriminierung
5. Juli 2016: Konsultation der Bundesregierung mit Zivilgesellschaft zum projektierten Nationalen Aktionsplan gegen Rassismus und Homophobie (NAP)
PoC-Teilnehmende an der Konsultation im Umweltforum 5. Juli 2016.
Foto; J. Br.
Das BMI, das federführend für die Bundesregierung den NAP erarbeitet, führte eine Konsultation mit zivilgesellschaftlichen Organisationen und etwa 100 Teilnehmenden durch. Am 5. Juli 2016 im Umweltforum in Berlin. Die dort auf Flipcharts und Kärtchen gesammelten Anregungen sollen in den NAP einfließen, so das BMI. Der Plan soll ungefähr im Februar 2017 fertig sein. Der Nationale Aktionsplan gegen Rassismus und Homophobie ist ein Projekt der Bundesregierung aus dem Koalitionsvertrag von 2013.
Das Netz gegen Rassismus legte einen vorläufigen Katalog mit „zivilgesellschaftlichen Anforderungen“ an den NAP auf 21 Seiten vor, der auch Maßnahmen zur Gesetzgebung umfasst und sich dabei auf die Anregungen von CERD beruft. Die Forderungen zur Bekämpfung von Homo- und Transphobie wurden in einem von LSVD und anderen Verbänden erstellten Papier präsentiert. Beide Papiere liegen dem BMI vor und wurden am 5. Juli verteilt, aber dort nicht offiziell diskutiert.
22. Juni 2016: CERD-Berichtertatterin Anastasia Crickly im Menschenrechtsausschuss des Bundestags
„Die Entwicklung ist alarmierend“, sagte Anastasia Crickley im Menschenrechtsausschuss über den Rassismus gegenüber Geflüchteten und Eingewanderten in Deutschland. Anlass ihres Auftritts im Ausschuss waren die kritischen Schlussbemerkungen des UN-Antirassismusausschusses CERD, die er bereits vor einem guten Jahr im Rahmen des turnusgemäßen Staatenberichtsverfahrens bekannt gemacht hatte. Mehr: Meldung von „Heute im Bundestag“.
Menschenketten am 18. und 19. Juni 2016
In Berlin, München, Leipzig, Hamburg und Bochum wurden Menschenketten der Solidarität starten. So heißt es in einem Aufruf zivilgesellschaftlicher Organisationen. Allerdings: auch in der Solidaritätsbewegung ist darauf zu achten, dass Opfer rassistischer Aggression nicht als Fremde bezeichnet oder behandelt werden. Zum Aufruf Menschenketten
15. Mai 2016: Frist von CERD zur Nachberichterstattung zum NSU-Komplex und zum Individualbeschwerdeverfahren des TBB verstrichen
Das Staatenberichtsverfahren ist noch nicht zuende! Bis zum Jahrestag seiner Schlussbemerkungen erwartete CERD Auskünfte Deutschlands zum weiteren Umgang mit der Individualbeschwerde des Türkischen Bunds Berlin-Brandenburg (TBB) im Sarrazin-Fall sowie zu den Ermittlungen im Fall NSU.
Siehe Offener Brief des TBB zur CERD-Nachberichterstattung an Bundeskanzlerin Merkel vom 13. Mai 2016.
Siehe zur Agenda nach den CERD-Schlussbemerkungen 2015: Agenda der Nacharbeit CERD 2015.
Menschen vor rassistischer Gealt schützen! Zu einer Online-Petition von Amnesty International gegen Brandanschläge, Angriffe, Gewaltandrohungen und Einschüchterungen.
November 2015: Rechtsgutachten über den Umgang mit rassistischen Wahlkampfplakaten
In den vergangenen Jahren gab es wiederholt rassistische Wahlwerbung zum Beispiel von der NPD. Die Justizministerinnen und Justizminister verurteilten in einem Beschluss der Frühjahrs-konferenz im Juni 2015, dass immer wieder in zynischer und unverantwortlicher Weise Ressen-timents gegen Minderheiten geschürt und für eigene Wahlkampfzwecke nutzbar gemacht werden.
Vor diesem Hintergrund hat das BMJV im November 2015 ein Gutachten darüber veröffentlicht, inwieweit die UN-Antirassismuskonvention (ICERD) herangezogen werden kann, um gegen rassistische Wahlwerbung vorzu-gehen. Das Gutachten von Prof. Stefanie Schmahl, Lehrstuhl für deutsches und ausländisches öffentliches Recht, Völkerrecht und Europarecht der Julius-Maximilians-Universität Würzburg, verdient es, breit rezipiert zu werden!
DOWNLOAD: https://www.bmjv.de/DE/Themen/Menschenrechte/GutachtenWahlwerbung/GutachtenWahlwerbung_node.html.
Oktober 2015: Grundsatzerklärung des Forums gegen Rassismus
Im Oktober 2015 haben sich die Mitglieder des Forums gegen Rassismus (FgR) in einer Grundsatzerklärung auf allgemeine Prinzipien der Rassismusbekämpfung verständigt. Unter Bezug auf die nationalen und internationalen Menschenrechtsverpflichtungen werden Grundsätze und Ziele aufgeführt, um zukünftig eine noch intensivere Auseinandersetzung mit Rassismus in der Gesellschaft und seiner Bekämpfung vornehmen zu können. Mit der Grundsatzerklärung möchte das Forum gegen Rassismus sein Selbstverständnis zum Ausdruck bringen.
Das 1998 gegründete Forum gegen Rassismus ist eine interne Diskussionsplattform von gesellschaftlichen Organisationen und Bundesregierung.
26. November / 21. Dezember 2015: 50 Jahre ICERD
Die UN-Antirassismuskonvention wird 50. Das Hochkommissariat für Menschenrechte der Vereinten nationen beginnt die Feierlichkeiten am 26. Oktober 2015 mit der Geburtstagswebseite „50 years of fighting racism“: https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CERD/50/Pages/Icerd50.aspx. Dort können zum Beispiel rassismuskritische Postkarten runtergeladen werden, mit denen Sie ihre Unterstützung für den Kampf gegen rassistische Diskriminierung zum Ausdruck bringen können. Die „Sozialen Medien“ können von der Zivilgesellschaft weltweit genutzt werden. Am 26. November wird das Hochkommissariat in Genf einen Festakt begehen. Die Konvention war am 21. Dezember 1965 von der UN-Generalversaammlung verabschiedet worden.
26. Mai 2015: Veranstaltung Rassistische Diskriminierung in Deutschland – Parallelberichterstattung 2015 zur UN-Antirassismuskonvention.
Von Diakonie Deutschland in Zusammenarbeit mit dem FORUM MENSCHENRECHTE in Berlin, u.a. mit der CERD-Berichterstatterin Anastasia Crickley.
Weitere Infos entnehmen Sie bitte dem ➔ Veranstaltungsflyer (PDF).
15. Mai 2015
Veröffentlichung der Schlussbemerkungen von CERD zu Deutschland – siehe unter „UN-Antirassismusausschuss (CERD)“.
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