8. Dezember 2023: CERD drängt Deutchland in vielen Punkten zur besseren Vertragserfüllung
Genf. Kurz vor dem 75. Geburtstag der Allgemeinen Erklärung der haben die Vereinten Nationen ihre Schlussbemerkungen im Überprüfungsverfahren zur Einhaltung der Antirassismuskonvention vorgelegt. Auf 12 Seiten gibt der zuständige Vertragsausschuss CERD (Committee on the Elimination of Racial Discrimination) der Bundesrepublik ein kritisches Feedback und klare Empfehlungen mit auf den Weg. Priorität misst CERD den Feldern Hassrede und ihrer konsequenten Bestrafung bei, der Bekämpfung rassistischer Organisationen und Parteien wie der AfD, gesetzlichen Maßnahmen gegen Racial Profiling, Vorkehrungen gegen Diskriminierungen im Bildungssystem sowie Regulierungen von Künstlicher Intelligenz gegen diskriminierende Wirkungen. Außerdem äußert sich der Ausschuss darin besorgt über den eingeschränkten Zugang zu Gesundheitsversorgung und sonstigen Einschränkungen für Asylsuchende (siehe Blogbeitrag von September 2023).
Download der Schlussbemerkungen (englisch) CERD_C_DEU_CO_23-26_56798_E
September 2023: Deutschland stellt Staatenbericht an CERD vor
Berlin. Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz legte am 28. Februar 2020 den 23.-26. Bericht der Bundesrepublik Deutschland nach Artikel 9 des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung (ICERD) vor. Die deutsche Übersetzung findet sich hier: 23.-26. ICERD-Bericht_Deutschland. Das BMJ stellte den Staatenbericht zivilgesellschaftlichen Organistionen am 7. September 2023 vor. Auf der Veranstaltung wurden außerdem drei zivilgesellschaftliche Parallelberichte präsentiert: vom Büro zur Umsetzung von Gleichbehandlung e. V. (BUG), von Ärzte der Welt e. V. mit 43 weiteren Organisationen sowie von Decolonize Berlin e. V., Berlin Postkolonial e. V., Flinn Works und European Center for Constitutional and Human Rights e. V. (ECCHR).
Die Organisation Ärzte der Welt hatte gemeinsam mit 43 Mitzeichnenden in ihrem Parallelbericht auf die Diskriminierung im Zugang zu Gesundheitsversorgung durch das Asylbewerberleistungsgesetz hingewiesen.
Hinweis: Die Verhandlung des Staatenberichts in Genf erfolgt in der Sitzung von CERD am 20. November bis 8. Dezember 2023. Über diese Themen („List of themes„) war zu verhandeln.
November 2016: CERD seeks closeness to civil society groups
Genf. The Committee on the Elimination of Racial Discrimination (CERD) seeks to strengthening its work and engagement with civil society organizations. To this end, a consultation day was held on 23 November 2016 to explore new and innovative ways for the CERD to work with civil society organizations. The event explored the key challenges of racial discrimination today and responses by civil society to combat these, civil society representatives’ engagement with CERD to date and suggestions of how to enhance the work of the Committee on racial discrimination in order to strengthen the impact of its recommendations on the ground.
See https://www.ohchr.org/EN/HRBodies/CERD/Pages/ConsultationwithCivilSocietyNov2016.aspx
5 Jahre nach NSU: kein institutioneller Rassismus bei der Polizei!
Bundesregierung antwortet CERD ein Jahr nach den Schlussbemerkungen an Deutschland
„We categorically reject the blanket accusation of institutional racism.“ So beginnen die Ausführungen der Bundesregierung zu der von CERD erbetenen Stellungnahme zur Umsetzung der Empfehlungen der NSU-Ausschüsse vom 15. September 2016. Auf 20 Seiten stellt die Bundesregierung ihre Sichtweise vor.
Außerdem bezieht sie noch einmal Stellung zum Umgang mit CERDs Spruch zur Individualbeschwerde des TBB.
CERD seinerseits hat sich dazu noch nicht geäußert.
Download: Statement der Bundesregierung an CERD
Mai 2015: Schlussbemerkungen von CERD zum deutschen Staatenbericht
Der UN-Antirassismusausschuss CERD behandelte am 5. und 6. Mai 2015 den Staatenbericht Deutschlands. Am 15. Mai veröffentlichte er seine Schlussbemerkungen dazu – darin wurden viele Anregungen aus den zivilgesellschaftlichen Parallelberichten aufgegriffen. Das Ergebnis: In Deutschland besteht ein großer Handlungs- und Nachholbedarf, um die menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor rassistischer Diskriminierung tatsächlich durchzusetzen.
DOWNLOAD: CERD-Schlussbemerkungen in der offiziellen nichtamtlichen Übersetzung
DOWNLOAD: CERD-Schlussbemerkungen übersetzt vom FORUM MENSCHENRECHTE
DOWNLOAD: CERD Concluding observations on the German state report
Hintergrund: Der UN-Antirassismusausschuss
Der UN-Antirassismusausschuss (Committee on the Elimination of Racial Discrimination, CERD) ist ein Vertragsorgan der Vereinten Nationen, das für die Überwachung der Einhaltung des Internationalen Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung verantwortlich ist. Dieser Menschenrechtsvertrag dient seit fünfzig Jahren der Verhinderung und Bekämpfung rassistischer Diskriminierung und wurde mittlerweile von 180 Staaten ratifiziert. Die Konvention soll sicherstellen, dass Menschen rechtlich, aber auch tatsächlich vor rassistischer Diskriminierung geschützt werden.
Anastasia Crickley, Berichterstatterin von CERD für Deutschland, am 26. Mai 2015 in Berlin, mit Joshua Kwesi Aikins, Projektleiter der deutschen Parallelberichterstattung.
Die Aufgaben des Ausschusses sind in Artikel 8 ff. des Übereinkommens festgelegt.
- Er bewertet periodisch alle vier bis fünf Jahre die von den Vertragsstaaten vorzulegenden Berichte.
- Außerdem nimmt er Beschwerden von rassistisch diskriminierten Betroffenen entgegen.
Während seiner Sitzungen überprüft der Ausschuss, wie Deutschland und die anderen Vertragsstaaten ihre Verpflichtungen aus der UN-Antirassismus-Konvention (ICERD) umgesetzt haben und spricht Empfehlungen für weitere Handlungsschritte aus. Für zivilgesellschaftliche Akteure, zum Beispiel Nichtregierungsorganisationen oder Verbände von Rassismusbetroffenen, besteht die Möglichkeit, sich u.a. durch Einreichung eines Parallelberichts beim Ausschuss an diesem Staatenberichtsverfahren zu beteiligen. Parallelberichte der Zivilgesellschaft können die im Staatenbericht nicht benannten Mängel bei der Umsetzung aufzeigen. Sie können Lücken oder Fehler des Staatenberichts verdeutlichen oder über besonders dringliche Themen berichten.
Parallelberichte sind als Informationsquelle für die Arbeit des Ausschusses von zentraler Bedeutung. Nichtregierungsorganisationen, die Parallelberichte eingereicht haben, haben die Möglichkeit, Kerninhalte dem Ausschuss im Vorfeld seiner Sitzung vorzustellen.
Weitere Infos unter:
https://www2.ohchr.org/english/bodies/cerd/
https://www.institut-fuer-menschenrechte.de/publikationen/schutz-vor-rassismus/
Literatur
- The International Movement Against All Forms of Discrimination and Racism (IMADR), ICERD and CERD: A Guide for Civil Society Actors, Prepared by Daisuke SHIRANE, IMADR Geneva Office, Geneva 2011 CERDManual CIMADR 2011
- P. Thornberry: Confronting Racial Discrimination: A CERD Perspective. In: Human Rights Law Review 5:2 (2005) S. 239-269. (Der Autor war CERD-Mitglied.)
4 Gedanken zu „UN-Antirassismusausschuss (CERD)“
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