8. Dezember 2023: Neuer deutscher Staatenbericht, und neue Schlussbemerkungen von CERD dazu: siehe UN-Antirassismusausschuss (CERD)
2015: Der Parallelbericht zum 19. – 22. Staatenbericht Deutschlands an den UN-Antirassismusausschuss (CERD – Committee on the Elimination of Racial Discrimination) ist das Ergebnis einer Zusammenarbeit von Selbstorganisationen, die Menschen mit Rassismuserfahrungen vertreten, mit der Projektstelle Parallelberichterstattung des Diakonie Bundesverbandes. Das Projekt wurde vom Forum Menschenrechte unterstützt.
Fachleute, die entweder für Selbstorganisationen von Rassismuserfahrenen arbeiten oder sich durch individuelle wissenschaftliche oder zivilgesellschaftliche Expertise auszeichnen, haben Hintergrundpapiere verfasst, auf die sich der Parallelbericht in den einzelnen Abschnitten als Quelle bezieht. Diese Hintergrundpapiere bieten vertiefte Analysen. Sie werden auf dieser Webseite zum Download angeboten.
Der Parallelbericht wurde unter maßgeblicher Beteiligung von rassismuserfahrenen Perspektiven und Expertisen erarbeitet. Er weist über das in Deutschland vorherrschende, verengte Rassismusverständnis hinaus und zeigt, dass auch nicht intentionaler und institutioneller Rassismus in Deutschland zu Menschenrechtsverletzungen führen. Die im Bericht und den Hintergrundpapieren vorgenommene menschenrechtsbasierte Rassismusanalyse soll auf drei Ebenen Wirkungen entfalten.
Auf zivilgesellschaftlicher Ebene soll die Berichtsarbeit:
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Ownership (Eigentümerschaft) und Selbstvertretung von Rassismusbetroffenen innerhalb der Gesellschaft befördern,
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menschenrechtsbasiertes Empowerment (Ermächtigung) innerhalb rassismusbetroffener Communities stärken,
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Austausch und Interessenkoalitionen der Organisationen von Rassismusbetroffenen untereinander und mit den etablierten Menschenrechtsorganisationen stärken.
Auf nationaler Ebene soll die Berichtsarbeit:
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den Analysen und Forderungen der Zivilgesellschaft stärkeres Gewicht verleihen,
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durch differenziertere Analyse neue politische Handlungsoptionen eröffnen,
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den Schritt vom „Reden über“ zum „Reden mit“ Rassismusbetroffenen vollziehen und so deren Anerkennung als Expert_innen befördern.
Auf internationaler Ebene soll die Berichtsarbeit:
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der UN eine umfassende Analyse von Rassismus in Deutschland aus Sicht der Zivilgesellschaft unter besonderer Berücksichtigung Rassismusbetroffener bieten,
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durch besondere Berücksichtigung der Perspektiven von Rassismusbetroffenen differenzierte Einblicke in Defizite und konkrete Handlungsoptionen ermöglichen,
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den UN-Antirassismusausschuss zu konkreten Empfehlungen an Deutschland bewegen, die Forderungen Rassismusbetroffener aufzugreifen.
DOWNLOAD ➔ Parallelbericht (Deutsch/PDF) In den Schlussbemerkungen zum deutschen Staatenbericht vom UN-Antirassismusausschuss werden viele Inhalte und Empfehlungen dieses und weiterer Parallelberichte aufgegriffen. Der Ausschuss macht darin den großen Handlungs- und Nachholbedarf zur Umsetzung der menschenrechtlichen Verpflichtungen zum Schutz vor Rassismus deutlich. Weitere Dokumente finden Sie unter folgendem Link: CERD – 86 Session (27 Apr-15 May 2015)